Hinweisgebersystem

Yaskawa Hinweisgebersystem

Während die Richtlinie (EU) 2019/1937 und ihre Umsetzung in lokales Recht vielen Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, war im Hinweisgebersystem von Yaskawa nur ein Minimum an Änderungsbedarf erforderlich.

Yaskawa legt im Rahmen seiner Unternehmenswerte auch weiterhin Wert auf Integrität und Zuverlässigkeit. Auf dieser Basis sind Hinweise, die in gutem Glauben über Beobachtungen von Gesetzesverstößen abgegeben werden, jederzeit willkommen. Mit den Informationen aus Ihrer Beobachtung fördern Sie unseren kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Es versteht sich von selbst, dass Hinweisgebende, die in guter Absicht berichten, vor Benachteiligungen geschützt sind. Eigene Mitarbeitende können ihre Bedenken intern mitteilen; gleichzeitig können sich auch externe Dritte von Geschäftspartnern oder Lieferanten äußern.

Bislang hat sich durch die neue Gesetzgebung nicht viel geändert. Die Möglichkeit, sich an die Unternehmenszentrale für EMEA zu wenden, wo ein unabhängiges Team, bestehend aus dem Yaskawa Chief Compliance Officer, dem Group Compliance Officer und dem HR Director, Ihren Beobachtungen nachgeht, bleibt unverändert bestehen. Dieser direkte Berichtsweg bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt die Stelle zu kontaktieren, die rechtlichen Hinweisen auf Konzernebene nachgehen kann.

Gemäß den neuen Regelungen, verfügen nun auch unsere Konzernunternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden über eine lokale Meldemöglichkeit. Für Meldungen mit lokalen Auswirkungen kann eine direkte Kommunikationsmöglichkeit effizienter sein. Bei diesen Kanälen wird ein lokales Team Ihre Meldungen prüfen. In Deutschland wird Ihre Meldung an die lokalen Meldestellen zunächst von einem Ombudsmann entgegengenommen, der Ihre Nachricht an die zuständigen Personen weiterleitet. Hinweisgebende können den Meldekanal nach ihren Wünschen wählen.

Die Feststellung von Compliance-Verstößen ist auf den ersten Blick schwierig. Falls das zuständige Untersuchungsteam weitere Informationen benötigt, werden wir Sie über den sicheren Posteingang kontaktieren. Das Gleiche gilt, wenn eine Meldung nicht als Compliance-relevant gesehen wird. Wir werden Sie darüber informieren und Ihnen einen andere Ansprechperson empfehlen, um Ihr Anliegen vorzutragen.

Sie haben die Möglichkeit, anonym zu bleiben oder uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Alle Untersuchungsteams wahren Ihre Anonymität und verpflichten sich zur Vertraulichkeit.

 

Der Zugang zum Hinweisgebersystem ist über mehrere Kommunikationskanäle möglich:

 

Eine Internetplattform

 

 

Eine App für mobile Geräte

 

Eine Telefon-Hotline

 

Für die Geschäftsbereiche Drives, Motion, Control und Robotik in Deutschland

Sie können den Ombudsmann direkt per E-Mail ombudsmann-yaskawa@sws-p.de oder per Telefon

+49 99 13 79 17 52 97 kontaktieren oder über die Internet-Plattform durch Auswahl aus dem Dropdown-Menü

 

Yaskawa Deutschland – Drives, Motion, Control oder

Yaskawa Deutschland - Robotik

 

Beide Menüs sind direkt mit dem Ombudsmann verbunden.

Alle Meldungen werden an eine geschlossene Plattform weitergeleitet, die außerhalb der Yaskawa Netzwerke gehostet wird. Die Übersetzungen werden von einem zertifizierten Übersetzungsbüro direkt in der von Ihnen eröffneten Fallnummer vorgenommen. Es werden keine Daten über andere Systeme weitergegeben.

Mit all diesen Maßnahmen können wir Ihnen eine sichere Kommunikationsplattform bieten.

Die Yaskawa Hinweisgeber-Teams freuen sich darauf, mit Ihnen zu kommunizieren.